Heizungstausch im Denkmal, Kesselerneuerung in Kombination mit Gastherme. Gibt es Einmalzuschüsse?
Eine Förderung für den Heizungstausch erhalten Sie nur dann, wenn Sie eine Solarthermieanlage, eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine stromerzeugende Heizung einbauen. Die Zuschussraten liegen dabei abhängig von der Technik bei 10 bis 40 Prozent. Einen Überblick verschaffen Sie sich auf der Seite "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit der Abschreibung im Denkmalschutz. Als Selbstnutzer einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie können Sie zehn Jahre lang jährlich 9 Prozent der Kosten für Maßnahmen zum Erhalt der Immobilie steuerlich geltend machen. Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie von einem Steuerberater aus Ihrer Region.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.