Ich habe im Dezember 2022 für 3 WE (180.000 €) einen Heizungstausch Wärmepumpe gegen Ölheizung beantragt. Zuwendungsbescheid vom 08.06.2023 sagt hierzu 35 % von 180.000 € zu (63.000 €)zu.
Nun kommen noch PV-Anlage und ein Batteriespeicher als Gesamtpaket zur Wärmepumpe dazu. Gesamtauftrag 124.000 €.
Bekomme ich die vollen 35 % auf die 124.000 € (43.500 €) oder werden PV-Anlage und Batteriespeicher hier nicht berücksichtigt?
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher sind im Zuge der BEG-EM-Förderung nicht anrechenbar. Hier gibt es Fördermittel nur für PVT-Kollektoren (Photovoltaik und Solarthermie) oder PV-Anlagen, wenn diese die Funktion einer Gebäudehüllfläche übernehmen (Indachmodule und Solardachziegel im Zuge der Dachdämmung).
Hinzu kommt, dass sich die Höhe der förderbaren Kosten nachträglich nicht mehr ändern lässt. Auch wenn PV-Anlagen förderbar wären, würde die Zuschusshöhe nicht wesentlich steigen, wenn Sie die Kosten nicht bereits bei der Antragstellung berücksichtigt hätten.
Zur Förderung von Photovoltaik und Stromspeicher stehen heute günstige Darlehen der KfW zur Verfügung. Außerdem können Sie in einigen Regionen auch auf Fördermittel der Bundesländer zurückgreifen. Bei der Sanierung einer selbst genutzten Immobilie steht alternativ auch der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung.