Im Programm 270 "Erneuerbare Energien - Standard" stellt die KfW zinsgünstige Kredite für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Einen solchen Förderkredit erhalten Eigentümer:innen nicht nur für den Kauf einer Photovoltaik-Anlage, sondern auch für die Erweiterung einer bestehenden Solaranlage und für den Kauf eines Solarstromspeichers.
Private Hausbesitzer sind förderfähig, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Wer für seine Photovoltaik-Anlage eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen möchte, muss den Antrag vor Beginn der Investition stellen. Und zwar nicht direkt bei der KfW, sondern bei seiner Hausbank. Bis zu 100 Prozent ihrer Investitionskosten für die Photovoltaik-Anlage können Eigentümer.innen so finanzieren. Die KfW bietet eine Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahren an, je nach Laufzeit können bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.
Kredite für Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) sowie für Solarstromspeicher erhalten Eigentümer zu gesonderten Konditionen. Hierfür müssen im Kreditantrag die zugehörigen Verwendungszwecke „Photovoltaikanlage – Aufdach/Fassade“ und „Batteriespeicher erneuerbare Energien-Anlagen“ ausgewählt werden.
Auch nötige Dachsanierung kann mitfinanziert werden
Ist übrigens aus statischen oder rechtlichen Gründen eine Dachsanierung erforderlich, bevor die Photovoltaik-Anlage installiert werden kann, lässt sich auch diese Dachsanierung über das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard finanzieren. Voraussetzung ist, es handelt sich um das eigene Dach. Wird die Photovoltaik-Anlage auf einem gemieteten oder gepachteten Dach errichtet, gibt es keine Förderung für die Dachsanierung.
Mit Photovoltaik-Anlage besseres Effizienzhaus-Niveau erreichen
Besonders interessant ist der Einsatz einer Photovoltaik-Anlage, wenn im Rahmen einer Komplettsanierung ein Effizienzhaus geplant ist. Weil die Förderung für Effizienzhäuser gestaffelt ist nach energetischen Niveaus, kann mit Hilfe einer Photovoltaik-Anlage in vielen Fällen ein besseres Effizienzhaus-Niveau erreicht werden. Das bedeutet neben einer höheren Energieeffizienz auch einen höheren Zuschuss oder Tilgungszuschuss für die Sanierung. Möglich ist die Anrechnung des selbst erzeugten Stroms aber nur auf den "Betriebsstrom" für Heizung und Warmwasser und nicht auf den Haushaltsstrom. Besonders lohnt sich daher die Kombination aus elektrischen Wärmepumpen und eigener Stromerzeugung.
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Nach Nummer 6.2 der BEG EM Richtlinie sind Pächter nicht antragsberechtigt. Die BEG-EM-Förderung der neuen Heizung können Sie daher aller ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es keine Einkommensgrenze, wenn Sie die Förderung der Heizung nutzen möchten. Liegt Ihr Haushaltseinkommen bei maximal ...
Antwort lesen »Viele Anlagen erfüllen die 65-Prozent-EE-Anforderung pauschal. So etwa die Wärmepumpe, zu der auch Split-Wärmepumpen (Klimaanlagen) zählen. ...
Antwort lesen »Erhalten Sie eine Förderung für die Heizung, können Sie diese auch für Umfeldmaßnahmen wie die Fußbodenheizung nutzen. Hier gibt es den ...
Antwort lesen »Aktuell können wir noch keine Aussagen zu den Förderangeboten im Jahr 2025 geben. Aktuell gibt es verschiedene Programme, die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gelten bei der BEG-Förderung immer die Bedingungen zum Antragszeitpunkt. Handelt es sich um den ersten Antrag in der ...
Antwort lesen »Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von 1774 und ist damit vom Phase-Down-Szenario der F-Gase-Verordnung betroffen. Das hat zur Folge, dass ...
Antwort lesen »Umsonst haben Sie nicht saniert, da Sie von den Vorteilen der neuen Heizung profitieren. Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie ...
Antwort lesen »Bei Scheitholzkesseln handelt es sich um Zentralheizkessel mit einer vergleichsweise hohen Effizienz. Das Holz lässt sich bei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Zweifamilienhaus, beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Effizienzbonus (optional) ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK sind alle volljährigen Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Haupt- oder ...
Antwort lesen »Das KfW-Programm 308 "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" können Sie nutzen, wenn Sie ein bestehendes Haus der EH-Klasse F, G oder ...
Antwort lesen »Da die Abrechnung erst einmal unabhängig vom Stromfluss in der Anlage funktioniert, sollte ein Energiemanager einsetzbar sein. Gleiches ...
Antwort lesen »Entsteht eine neue Wohneinheit im Ausbau eines zuvor nicht beheizten Bereichs, wertet die KfW das als Neubau. Eine Förderung über die ...
Antwort lesen »Ja, der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich, wenn Sie die Förderung der Heizung beantragen möchten. Haben Sie bereits einen ...
Antwort lesen »Fördermittel können Sie für den Anbau beantragen. Welche Angebote dabei zur Verfügung stehen, hängt von der Baumaßnahme ab. Denn: Entsteht ...
Antwort lesen »Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Auch für Hotels etc. ist die Förderung verfügbar. Erhältlich ist eine Förderung von Einzelmaßnahmen sowie die Förderung der Heizung - einen ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist nur sinnvoll, wenn das Dachgeschoss auch ausgebaut und beheizt wird. Ist dies nicht der ...
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Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
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