Wir werden im nächsten Jahr (2024) mit energetischen Sanierungsmaßnahmen an unserem Haus (Bj 1996) starten. Der Energieberater ist seit Ende 2022 mit an Board. Im Zuge der Sanierung werden wir das Dach neu eindecken lassen inkl. Aufdachdämmung. Auf der Südseite werden dachintegrierte Photovoltaikmodule installiert.
Ist es möglich, das neue Dach inkl. Aufdachdämmung, Gerüst, Entsorgung Altteile etc. als "Umfeldmaßnahme" oder Teil der Photovoltaikanlage geltend zu machen und somit die Mehrwertsteuer für diese Maßnahme einzusparen?
Installieren Sie die Photovoltaik-Module zur Wiederherstellung der Funktionalität des Gebäudes (Ersatz für Dachziegel) und dämmen das Dach im gleichen Zuge gemäß den Anforderungen des BEG, erhalten Sie hohe Zuschüsse für Dachdämmung und Photovoltaik. Nachlesen können Sie das unter Punkt 2 im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen".
Durch Änderungen in den Steuergesetzen fallen zudem die Mehrwertsteuern für Photovoltaikanlagen auf Privathäusern weg. Diese Vergünstigung betrifft auch sämtliche, für den Betrieb der PV-Anlage nötigen Komponenten. Im Beitrag "FAQ Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen" haben wir die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt.