Wir besitzen seit geraumer Zeit eine Photovoltaikanlage und eine Wallbox, diese ist aber noch nicht freigeschaltet. Seit dem 8.09.2023 sind wir außerdem Besitzer eines E-Autos. Da die Wallbox noch nicht freigeschaltet ist, was mir ein Rätsel ist. Wir möchten sie ja nutzen besteht aus diesem Grund trotzdem die Möglichkeit einer Förderung?
Das ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Voraussetzung für die Förderung aus dem KfW-Programm 442 ist, dass Sie die Komponenten (PV-Anlage, Speicher, Ladestation) erst nach der Antragstellung bestellen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie eine vorhandene Anlage erweitern und mit der Erweiterung die Mindestvoraussetzungen für die Förderung einhalten.
Nachträglich bleibt Ihnen jedoch der Steuerbonus für Handwerkerleistungen, mit dem Sie zumindest 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen können.