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Expertenrat

Wir stocken einen Bungalow auf und haben bereits eine Bestätigung für die Förderung des Heizungstauschs. Welche Fördermöglichkeiten gibt es außerdem?

Frage von Florian S. am 03.07.2023 

Wir haben vor, einen älteren Bungalow aufzustocken. Es ist das Elternhaus der Frau. Diese ist auch zu 50 % Eigentümerin. Es wird ein komplettes neues Geschoss und Dach oben drauf erstellt. Ebenfalls erfolgt ein Austausch der alten Ölheizung mit einer Luft-Wärmepumpe. Im neuen Geschoss gibt es dann eine Fußbodenheizung, im alten Bestand sollen nur ein paar Heizkörper getauscht werden.

Hierfür haben wir in 2021 eine Zusage der Förderung über BEG EM zum Heizungstausch erhalten. Also Heizungstausch und Umfeldmaßnahmen.

Aufgrund von Corona sowie Krieg und den einhergehenden Auswirkungen war das Ganze jetzt verschoben. Unsere Bewilligung gilt mit Verlängerung noch bis 2025.

Unsere Fragen sind:
- Welche anderen Förderungen (Kredit/Zuschuss) könnten wir theoretisch noch beantragen?
- Es hat sich hier in puncto Eigenleistung ja auch einiges geändert, dürfen wir auch für die "alte" Bewilligung nun auch Eigenleistungen erbringen?
- Macht es Sinn, auf die alte Bewilligung zu verzichten und eine komplett neue Förderung zu beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Erweiterung von bestehendem Wohnraum, stehen zahlreiche Fördermittel zur Verfügung. So können Sie beispielsweise Zuschüsse für neue Fenster, neue Wände oder ein neues Dach beantragen, wenn Sie die technischen Vorgaben (hohe Energieeffizienz) erfüllen. Da pro Kalenderjahr und Wohneinheit 60.000 Euro an Kosten bei der BEG-Förderung anrechenbar sind, lohnt es sich vermutlich nicht, die bestehende Zusage zu stornieren. Günstiger ist es, weitere Fördermittel zu beantragen. Denn die Kostengrenze bezieht sich immer auf das Jahr der Antragstellung.

Neben der BEG-Förderung mit Zuschüssen können Sie auch Darlehen für die energetische Sanierung beantragen. Diese bekommen Sie zusammen mit einem Tilgungszuschuss, wenn Sie nach dem Umbau einen Effizienzhaus-Standard erreichen.

Eine weitere Fördermöglichkeit bietet der Steuerbonus für die Sanierung. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der anfallenden Sanierungskosten steuerlich geltend machen, wenn diese hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Ohne technische Anforderungen steht Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Mit diesem können Sie zumindest 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Eine Kombination untereinander und mit der BEG-Zuschuss-Förderung ist möglich, wenn Sie die Angebote für unterschiedliche Vorhaben nutzen und die Kosten strikt trennen.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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