Muss die Beantragung der Fördermittel vor der Bestellung einer Solaranlage erfolgen?
Die BEG-Förderung für die Solarthermie ist vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen bzw. vor der Bestellung der Anlagentechnik zu beantragen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Liefer- und Leistungsvertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für die Nichtgewährung der Förderung enthält. Ist der Zeitpunkt bereits verstrichen, können Sie nachträglich auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Kosten steuerlich gelten machen.
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