Energieberater lehnt TPB ab, mit Begründung: Die Solarthermieanlage geht nicht, obwohl sie im Eigenbau errichtet wurde.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben. Wurde die Solaranlage bereits in Eigenleistung errichtet, können Sie die BEG-EM-Förderung für die Solarthermie leider nicht mehr beantragen und der Energieberater lehnt die technische Projektbeschreibung (TPB) ab.
Haben Sie den Förderantrag vor 2023 gestellt und die Anlage danach errichtet, hat der Energieberater recht. Denn da war die Förderung von Eigenleistungen noch nicht möglich. Erfüllen Sie die organisatorischen Fördervorgaben (Antragstellung ab 01.01.2023), können Sie sich die Funktion der Solaranlage auch von einem anderen Energieberater der EEE-Liste oder von einem Sachverständigen bestätigen lassen. Im zuletzt genannten Fall kann sich Ihr Energieberater dann auf das Sachverständigen-Urteil berufen. Engagieren Sie einen neuen Energieberater, kann dieser den technischen Projektnachweis (TPN) ausstellen.