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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für einen Wärmenetzanschluss beantragen, wenn ich bereits einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen habe?

Frage von Rudolf V. am 26.09.2023 

1. Wann tritt das neue Förderprogramm 2024 (Heizungstausch) in Kraft?
2. Liefervertrag mit Lieferanten für Biofernwärme abgeschlossen. Noch keine Verträge mit Handwerker abgeschlossen. Kann ich Förderung bekommen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die neue Förderung soll ab Januar 2024 verfügbar sein. Genaue Informationen dazu sind aktuell jedoch noch nicht bekannt. Wichtig ist aber genau wie heute, dass Sie Fördermittel vor der Vergabe von Liefer- oder Leistungsverträgen beantragen. Das BMWK schreibt dazu: "In der BEG ist der Antrag vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages für die Bauleistung zu stellen. Bei Lieferverträgen, die im Zusammenhang mit der geförderten Maßnahme stehen, ist von einem Vorhabenbeginn auszugehen. Der Abschluss eines Wärmeliefervertrags vor Antragstellung ist förderschädlich."

Andernfalls bekommen Sie nur den Steuerbonus für die Sanierung, mit dem Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend machen können.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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