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Expertenrat

Meine Eltern wollen die Gasheizung durch eine Wärmepumpe tauschen. Wie bekommen Sie eine Förderung?

Frage von Robert R. am 06.11.2023 

Meine Eltern, Rentner mit Einkommen unter 40.000,. €, planen, ihre Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Wie ist hier der richtige Weg, Förderung zu beantragen und mit welcher Höhe können wir rechnen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich benötigen Sie zunächst ein Angebot über die geplante Maßnahme, bei dem Sie auch Kosten für sämtliche Umfeldmaßnahmen (neue Rohrleitungen, neue Heizflächen, bauliche Änderungen am Technikraum etc.) berücksichtigen sollten. Mit diesem beantragen Sie die Förderung der Wärmepumpe online über die Webseite des BAFA. Ab 2024 soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Vergabe der Förderung zuständig sein. Vermutlich bekommen Sie diese dann über das Zuschussportal der KfW.

Wichtig: Die Förderung der Wärmepumpe ist unbedingt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zu beantragen.

Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vom Antragszeitpunkt ab. Aktuell bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 25 Prozent. Diese können Sie um 5 Prozent anheben, wenn Sie eine Sole- oder Wasserwärmepumpe installieren. Gleiches gilt für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichen Kältemitteln (Herstellerangaben beachten). Ist die Gasheizung mindestens 20 Jahre alt und Sie verzichten nach dem Heizungstausch auf das Heizen mit fossilen Energien, können Sie außerdem den Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent beantragen. Insgesamt bekommen Sie also Fördermittel in Höhe von 25 bis 40 Prozent, für die Sie Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr anrechnen können.

Stellen Sie den Antrag erst 2024, steigt die Basisförderung auf 30 Prozent. Sie können zudem den Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent (wie 2023) nutzen und einen Speed-Bonus beantragen. Letzterer ist mit dem jetzigen Heizungs-Tausch-Bonus vergleichbar, mit 25 Prozent aber deutlich attraktiver. Hinzu kommt der Einkommensbonus, den Sie als selbstnutzender Eigentümer in Höhe von 30 Prozent nutzen können, wenn das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Insgesamt ist damit ab 2024 eine Förderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 bis 75 Prozent (Deckelung bei 75 Prozent) möglich. Für diese können Sie jedoch nur noch 30.000 Euro für die erste Wohneinheit anrechnen (plus 15.000 für jede weitere WE von der zweiten bis zur sechsten).

Ob sich die Förderung 2023 oder 2024 lohnt, hängt damit von den Kosten ab. Reizen Sie die 60.000 Euro aus und bekommen die aktuelle Höchstförderung ist ein Zuschuss in Höhe von 24.000 Euro möglich (15.000 bei Basisförderung). 2024 erhalten Sie bei gleichen Kosten 9.000 bis 22.500 Euro - unter Umständen also weniger.

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