Wir planen im nächsten Jahr, unsere Gasheizung gegen eine Luftwärmepumpe zu tauschen. Wir haben einen ISFP. Was müssen wir bei der Beantragung alles beachten, damit uns keine Förderung verloren geht?
Wichtig ist, dass Sie die Förderung der Wärmepumpe rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Ab 2024 ändert sich das aller Voraussicht nach etwas. Dann benötigen Sie nach aktuellem Entwurf der Förderrichtlinie einen Ausführungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung für den Fall der Nichtförderung. Außerdem muss der ausführende Betrieb bereits zur Antragstellung sagen, wann die Heizung voraussichtlich eingebaut wird.
Neben den organisatorischen Vorgaben kommt es auch auf technische Anforderungen an. Ob Sie diese mit der geplanten Anlage erfüllen, erfahren Sie von Ihrem Heizungsbauer oder von einem Energieberater aus Ihrer Region.
Wichtig zu wissen: Ist die Gasheizung mindestens 20 Jahre alt, können Sie den Heizungstausch-Bonus (10 Prozent in 2023) oder den Geschwindigkeits-Bonus (25 Prozent ab 2024) beantragen und so die Basis-Förderung aufstocken.
Prüfen Sie zudem, ob es sich lohnt, die Mittel noch 2023 zu beantragen. Im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?" erfahren Sie, wann das der Fall sein kann.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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