Ich habe 2022 einen Antrag bei der BAFA zum Austausch einer Gasheizung durch eine Wärmepumpe gestellt. Im März 2023 kam die Bewilligung. Die Heizung wird nun erst 2024 eingebaut. Kann ich die BAFA-Förderung stornieren und die KFW-Förderung beantragen? Die neue Förderung wäre für mich persönlich statt 25 % dann 50 %. Gibt es eine Sperrfrist?
Eine Sperrfrist gibt es nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie einen neuen Liefer- oder Leistungsvertrag vergeben. In der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Abweichend davon kann in der Zuschussförderung für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn." (9.2.5 BEG-EM)
Zudem gilt: "Abweichend davon [Antragstellung vor Vorhabensbeginn] kann für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 (mit Ausnahme von Nummer 5.3 Buchstabe g) bei einem Vorhabenbeginn zwischen
dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im BAnz und dem 31. August 2024 der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden"
Haben Sie noch keinen Liefer- oder Leistungsvertrag vergeben oder können einen neuen abschließen, setzen Sie die Maßnahme um und beantragen die Förderung nachträglich über das Portal meine.kfw.de. Ob Sie die Mittel tatsächlich erhalten, erfahren Sie damit leider erst nach der Durchführung. Warten Sie bis zur Freigabe des Antragsprozesses auf dem Portal der KfW, können Sie die Förderung der Wärmepumpe vor Maßnahmenbeginn beantragen und mit finanzieller Sicherheit sanieren. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" informieren wir darüber, wie Sie die Förderung richtig beantragen.
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