Ich möchte meine alte Gastherme im Haus durch eine Luft-Wärmepumpe ersetzen. Der Förderantrag für 35 % wurde auch bereits genehmigt. Die Baumaßnahmen haben aber noch nicht begonnen. Nun könnte ich nach dem neuen Heizungsgesetz ab 01/2024 mindestens 50 % Förderung erhalten. Gibt es eine Möglichkeit, dass auch ich die höhere Förderung nutzen kann?
Haben Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, können Sie den bestehenden Antrag stornieren und im kommenden Jahr erneut stellen. Zu beachten ist dabei, dass bei Förderanträgen für identische Maßnahmen eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten ist. Das heißt: Frühestens 6 Monate nach der Stornierung können Sie die Förderung der Wärmepumpe erneut beantragen. Ab 2024 sinkt die Höhe der förderbaren Kosten bei einem Heizungstausch dann voraussichtlich von 60.000 auf 30.000 Euro. Liegen Ihre Kosten über dieser Grenze, ist zu prüfen, ob der finanzielle Vorteil weiterhin besteht.
Wichtig: Haben Sie bereits Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, ist eine erneute Antragstellung nicht möglich. In diesem Fall bleibt Ihnen nach einer Stornierung nur der Steuerbonus für die Sanierung, mit dem Sie 20 Prozent der förderbaren Kosten verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren steuerlich geltend machen können.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.