Ich habe im April 2022 einen Förderantrag für die Installation einer WP genehmigt bekommen. Die WP mit Zubehör habe ich selbst über einen Großhandel bezogen und die letzten Teile erst im August 2023 bekommen.
Leider ist mittelfristig kein Fachbetrieb für die Installation dieser WP verfügbar und der Winter steht vor der Tür. Die Installation selbst könnte ich in Eigenleistung über meinen Bekanntenkreis mit den entsprechenden Kenntnissen vornehmen.
Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Erhalt der Fördergelder aus? Bekomme ich die Fördergelder auf die WP und das Installationsmaterial, auch wenn ich keine Fachunternehmerrechnung vorweisen kann? Würde eventuell auch ein Nachweis von einem Energie-Fachberater ausreichen?
Eine Förderung für die Montage in Eigenleistung bzw. durch Bekannte bekommen Sie leider nur, wenn der Förderantrag ab 2023 eingereicht wurde. Zuvor war Eigenleistung nicht förderfähig. Da Sie die Bauteile bereits bestellt und geliefert bekommen haben, ist es auch nicht möglich, die Förderung zu stornieren und neu zu beantragen.
Laufen Sie Gefahr, den Bewilligungszeitraum zu überschreiten, empfehlen wir den Kontakt zum BAFA. Hier können Sie eine Verlängerung um 12 oder 24 Monate beantragen, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst zu verantworten haben.
Alternativ bleibt Ihnen nachträglich der Steuerbonus für die Sanierung, den Sie jedoch auch nicht für Eigenleistungen bekommen.