Wir haben im Juli 2022 beim BAFA EM für Wärmepumpe und Dämmung Gebäudehülle (+ Energieberatung) gestellt, Zuwendungsbescheid kam im Nov. 2022. Nun lässt uns der Heizungsbauer seit zig Monaten hängen und nennt uns immer noch keinen Liefertermin, die anderen Maßnahmen müssen wir deshalb hinten anstellen. Den Auftrag an den Heizungsbauer haben wir jetzt storniert. Für dieses Jahr passiert in Richtung WP eh nichts mehr, frühestens im nächsten Frühjahr. Zu meiner Frage nun: Können wir die EM Heizung 2022 beim BAFA canceln und Anfang 2024 einen neuen Antrag stellen (zudem bessere Förderung)? Außerdem wäre es eine innovativere WP mit Naturgas. Würde das mit oder ohne Sperrzeiten gehen? Und kann man die EM Dämmung Gebäudehülle aus 2022 beibehalten oder müsste das in einem gecancelt werden?
In der Regel können Sie einzelne Förderbestandteile zurückziehen bzw. stornieren und neu beantragen. Ab 2024 bekämen Sie dafür unter Umständen sogar mehr Geld vom Staat. Wichtig ist, dass Sie Liefer- und Leistungsverträge erst nach Antragstellung vergeben dürfen. Relevant ist dabei der neue Auftrag, wenn der alte im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben wurde. Außerdem ist eine Sperrfrist einzuhalten, wenn Sie eine identische Maßnahme erneut beantragen. Da es um die Förderung einer Wärmepumpe geht, handelt es sich aller Voraussicht nach um eine identische Maßnahme. Das gilt zumindest dann, wenn sich die Wärmequelle nicht ändert.
Ob es sich lohnt, die Förderung 2023 oder 2024 zu beantragen, erfahren Sie im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".