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Expertenrat

Wir haben unserem Sohn das Haus überschrieben. Wie viel Förderung bekommen wir für die Wärmepumpe?

Frage von Jürgen S. am 01.02.2024 

Wir haben unser EFH unserem Sohn übertragen und bewohnen es mit eingetragenem Wohnrecht. Welche Fördermöglichkeit für den Austausch der Oelheizung auf LWP gibt es?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall kann nur Ihr Sohn eine Förderung für die neue Heizung beantragen. Denn das dürfen seit 2024 nur noch Eigentümer einer Immobilie. Da er diese nicht selbst nutzt, profitieren Sie "nur" von der Basis-Förderung für die neue Wärmepumpe. Das heißt: Sie bekommen einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent, den Sie mit einem Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent kombinieren können. Letzteren bekommen Sie für die Installation einer Erd- oder Wasser-Wärmepumpe sowie für eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel.

Wie Sie die Kosten privat verteilen, spielt bei der Förderung keine Rolle. Hier kommt es nur darauf an, dass der im Grundbuch eingetragene Eigentümer die Förderung beantragt und alle Nachweise erbringt.

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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