Meine Mutter hat mir vor drei Jahren ihr EFH überschrieben. Sie bewohnt das Haus und hat ein eingetragenes Nießbrauchrecht. Wir wollen unsere marode Gasheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen. Ist meine Mutter berechtigt, die neuen Förderungen in Anspruch zu nehmen? Oder muss ich diese beantragen? Ist dies möglich, wenn ich nicht dauerhaft im Haus lebe, sondern ggf. dort nur mit dem Zweitwohnsitz angemeldet bin?
Bisher konnte mir diesbezüglich niemand eine Auskunft erteilen.
Eine Förderung für die neue Heizung dürfen seit 2024 nur noch Eigentümer stellen. Ob Sie selbst im Haus wohnen oder nicht, spielt dabei erst einmal keine Rolle. Relevant ist das allerdings für den Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung. Denn diese gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer mit gemeldetem Erst- oder Hauptwohnsitz in der zu sanierenden Immobilie.
Das heißt: Sie müssen die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer selbst beantragen und erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent für die neue Wärmepumpe. Diesen können Sie bei Bedarf mit einem günstigen Ergänzungskredit kombinieren.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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