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Expertenrat

Können wir in diesem Jahr Fördermittel für die Wärmepumpe und im nächsten Jahr Fördermittel für die Solaranlage beantragen?

Frage von Nina K. am 04.12.2023 

Wir sanieren derzeit einen Bestandsbau und sind nun bei der Heizung angekommen. Es soll eine Wärmepumpe mit Solarthermie verbaut werden. Förderfähig sind lediglich 60.000 Euro (2023), welche von jedem Angebot deutlich überschritten werden. Ist es möglich, im Jahr 2023 einen Antrag ausschließlich für die Wärmepumpe i.H.v. 60.000 Euro und Anfang Jahr 2024 einen weiteren Antrag nur für die Solarthermie i.H.v. 30.000 Euro (neue Förderbedingungen) zu stellen? Aus den Merkblättern des BAFA geht leider nicht eindeutig hervor, ob eine Stückelung in dieser Art und Weise möglich ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, das ist möglich. Denn aktuell stehen Ihnen die förderbaren Kosten noch pro Kalenderjahr zur Verfügung. Ab 2024 ist das nicht mehr der Fall - die 30.000 Euro (für die erste Wohneinheit) können Sie dann nur noch einmal beantragen.

Beantragen Sie die Förderung für die Solaranlage 2024, muss die Wärmepumpe noch nicht fertig eingebaut werden. Beachten Sie aber, dass Sie die technischen Mindestanforderungen beider Lösungen erfüllen, um keine Gelder zu verlieren.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Hinweise und aktuelle Meldungen zur Förderung ab 2024 geben wir Ihnen im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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