Ist es möglich eine bewilligte Förderung (Wärmepumpe) auf das Folgejahr 2024 zu verschieben, um eine höhere bzw. volle Zuwendung (da 2023 förderfähige Kosten von zwei Einzelmaßnahmen in Summe > 60.000€ liegen) zu bewirken?
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können die Förderung der Wärmepumpe aber stornieren und nach einer Sperrfrist von sechs Monaten erneut beantragen - dann zu den Konditionen von 2024. Damit das funktioniert, dürfen Sie jedoch noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben (haben). Bedenken Sie, dass 2024 zwar die Zuschusshöhen steigen, dafür im Falle des Heizungstauschs aber nur noch 30.000 Euro an Kosten anrechenbar sind. Im Gegensatz zu heute steht Ihnen diese Summe dann aller Voraussicht nach auch nur einmal und nicht mehr pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Aktuelle Informationen zur Förderung ab 2024 geben wir Ihnen im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".