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Expertenrat

Fördert der Staat 2024 eine Warmwasser-Wärmepumpe?

Frage von Alexander S. am 24.02.2024 

Wird die Neuanschaffung einer Warmwasser-Wärmepumpe, welche die alte Ölheizung "unterstützt", im Jahr 2024 gefördert? Entscheidend ist auch, dass die Warmwasser-Wärmepumpe dann mit Außenluft versorgt wird. Das Gerät kann sowohl autark als auch verbunden mit der Ölheizung (für mehr Effizienz im Winter) betrieben werden.

In der vom Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie steht Folgendes: "Gegenstand der Förderung sind die Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung, die überwiegend (das heißt mit mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
– Warmwasserbereitung, – Raumheizung,
– kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
..."

Danach dient das Gerät also der Warmwasserbereitung. Welche Klauseln in der Richtlinie sprechen also gegen die Förderbarkeit?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit der KfW ist eine Förderung für Warmwasser-Wärmepumpen auch 2024 nicht möglich. Das geht aus der Richtlinie nur indirekt hervor. Denn hier sind Effizienzkennwerte vorgegeben, die nur für Heizungs-Wärmepumpen gelten. Auch in der Liste förderbarer Anlagen sind Warmwasser-Wärmepumpen nicht aufgeführt.

Aber: Installieren Sie eine förderbare Heizung und nehmen Sie die BEG-EM-Heizungsförderung dafür in Anspruch, können Sie die Kosten der Warmwasser-Wärmepumpe als Umfeldmaßnahmen geltend machen. In diesem Fall bekommen Sie den Fördersatz der Heizungsförderung auch für die Warmwasser-Wärmepumpe.


Kommentare

Alexander S.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Diese hat uns schon sehr weitergeholfen. Die Kommunikation mit der Kfw ist sehr schwierig. Auch die Fachbetriebe sind hinsichtlich der neuen Förderbedingungen oft ratlos. Daher sind wir froh, dass es das Energie-Fachberater-Sanierungsforum gibt und möchten gerne unter Bezug auf Ihre Antwort nochmal ins Detail gehen und folgende Frage stellen:

Sie schreiben, dass die Kosten der Warmwasser-Wärmepumpe als Umfeldmaßnahmen geltend gemacht werden können im Rahmen der Förderung einer förderbaren Heizung. Förderbar sind doch auch Splitt-Klimaanlagen (Luft-Luft-Wärmepumpen). Diese wird doch mit 30 % (bzw. 35 % mit entsprechendem Kältemittel) bezuschusst, auch wenn sie die alte Ölheizung nur ergänzt, richtig? Wäre im Zuge des Einbaus dieses Gerätes die Warmwasser-Wärmepumpe als Umfeldmaßnahme also förderbar?

ENERGIE-FACHBERATER 

Luft-Luft-Wärmepumpen sind förderbar, wenn Sie in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt sind und die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllen. Aus dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen geht dabei hervor, dass Warmwasser-Wärmepumpen als Umfeldmaßnahme förderbar sind. So heißt es im Infoblatt: "Im Zusammenhang mit einem förderfähigen Wärmeerzeuger sind alle Maßnahmen nach Nummer 5.1 sowie zudem folgende Maßnahmen und Leistungen förderfähig: [...] - Einbau hocheffizienter Warmwasser-Wärmepumpen [...]". 

Wir gehen also davon aus, dass die Vermutung stimmt und die Förderung wie in Ihrer Frage beschrieben vergeben wird.

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