Meinem Mann gehört mit seiner Schwägerin (deren Mann = sein Bruder ist schon verstorben) ein EFH (Baujahr 1940er). Nicht saniert, da immer sehr günstig (600 € kalt) inkl. Garten vermietet wurde. Nun soll die Tochter der Schwägerin Miteigentümerin werden. Muss dann nach GEG saniert werden?
Sanieren müssen Sie in der Regel nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen am Haus durchführen. Das gilt zum Beispiel für den Tausch der Fenster oder für Dämmarbeiten.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Nachrüstpflichten, wie das Dämmen der obersten Geschossdecke oder den Austausch 30 Jahre alter Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Von diesen sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern befreit, wenn Sie eine Wohnung darin am 01. Februar 2002 selbst bewohnt haben (siehe §§ 47, 73 GEG). Kommt ein Eigentümer hinzu, ändert sich daran unserer Auffassung nach nichts.
Da die Bundesländer mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich umgehen, bekommen Sie eine verbindliche Antwort nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.