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Expertenrat

Mein Vater wohnt bereits seit 1985 als Eigentümer im Haus. Müssen wir die Ölheizung nach 30 Jahren austauschen?

Frage von Christine W. am 02.03.2023 

Muss eine Ölheizung, BJ 1985, ausgetauscht werden, wenn unser Vater durchgehend in diesem Haus (EFH) wohnt, jedoch meine Schwester und ich seit 1994 Miteigentümer des Hauses sind, aber nicht in diesem Haus wohnen? Unser Vater ist ebenfalls noch Miteigentümer.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, greift in diesem Fall der Bestandsschutz und Sie müssen die Heizung nicht nach 30 Jahren austauschen. Denn ein Eigentümer bewohnt das Gebäude seit mindestens Februar 2002 selbst. Von der Austauschpflicht befreit sind Sie außerdem auch dann, wenn es sich bei der Heizung um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt. (siehe §§ 72 bis 73 GEG).

Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach individueller Prüfung von der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

Bei dem Alter der Heizung ist ein Austausch jedoch in Erwägung zu ziehen. Denn moderne Anlagen verbrauchen in der Regel weniger und helfen dabei, Heizkosten einzusparen. Zudem ist der Austausch ab 2024 bzw. spätestens 2026 in vielen Fällen nicht mehr möglich, ohne einen nennenswerten Anteil regenerativer Energien einzusetzen, wie wir im Beitrag "Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck" erklären.

Denken Sie über einen Heizungstausch nach? Dann laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft. Darüber hinaus empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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