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Expertenrat

Gilt der Bestandsschutz für meine Heizung oder muss ich sie austauschen lassen?

Frage von Mario H. am 07.03.2023 

Meine jetzige Gasheizung Vaillant Thermoblock VC 180 xeu wurde 1993 eingebaut und ich wohne seit 1999 im Haus. Hat die Gasheizung Bestandschutz? Da die Abgaswerte gut sind, sollte man eine andere einbauen lassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Heizungs-Austauschpflicht des Gebäudeenergiegesetzes gilt für 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es hier jedoch eine Ausnahme: Leben diese seit mindestens Februar 2002 selbst als Eigentümer im Haus, müssen sie die Heizung nicht austauschen. Die Pflicht ist dann erst von den neuen Eigentümern zu erfüllen. Handelt es sich bei der Anlage um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung, gilt die Pflicht ebenfalls nicht.

Erfüllen Sie den Ausnahmetatbestand, müssen Sie die Anlage unabhängig von der Bauart nicht austauschen lassen. Denken Sie aber daran, dass ab 2024 höhere Anforderungen bestehen könnten, wenn Sie eine neue Heizung einbauen lassen. Alles Wichtige dazu haben wir im Beitrag "Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck" für Sie zusammengefasst.

Denken Sie über einen Austausch nach, empfehlen wir unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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