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Expertenrat

Muss die Ölheizung im neu gekauften Altbau getauscht werden und welche Alternativen gibt es?

Frage von Na M. am 25.09.2023 

Wir planen den Kauf einer Doppelhaushälfte, die eine Ölheizung aus 1971 besitzt. Muss diese Heizung getauscht werden? Evtl. gegen einen NT-Heizkessel. Es ist bereits ein Gasanschluss vorhanden. Könnten wir alternativ eine Gasheizung einbauen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das GEG fordert den Austausch mindestens 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren. Da viele Altbesitzer dabei vom Bestandsschutz profitieren, tritt die Austauschpflicht häufig erst nach einem Eigentumsübergang in Kraft.

Neue Eigentümer haben dann 2 Jahre Zeit, der Pflicht nachzukommen. Tauschen Sie die Heizung noch 2023, ist das ohne größere Auflagen möglich. Ab 2024 gelten dann die Vorgaben des neuen GEG. Nach diesem dürfen Sie erst einmal jede Heizung einbauen (auch Öl- oder Gasheiztechnik). Sie müssen diese dann allerdings sukzessive auf erneuerbare Energien umstellen (ab 2029: 15 % EE; ab 2035: 30 % EE; ab 2040: 60 % EE; ab 2045: 100 % EE).

Was der Gesetzgeber außerdem fordert und welche Alternativen es gibt, erklären wir im Beitrag "Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen?".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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