Wir planen den Kauf einer Doppelhaushälfte, die eine Ölheizung aus 1971 besitzt. Muss diese Heizung getauscht werden? Evtl. gegen einen NT-Heizkessel. Es ist bereits ein Gasanschluss vorhanden. Könnten wir alternativ eine Gasheizung einbauen?
Das GEG fordert den Austausch mindestens 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen, die noch nicht auf Nieder- oder Brennwerttechnik basieren. Da viele Altbesitzer dabei vom Bestandsschutz profitieren, tritt die Austauschpflicht häufig erst nach einem Eigentumsübergang in Kraft.
Neue Eigentümer haben dann 2 Jahre Zeit, der Pflicht nachzukommen. Tauschen Sie die Heizung noch 2023, ist das ohne größere Auflagen möglich. Ab 2024 gelten dann die Vorgaben des neuen GEG. Nach diesem dürfen Sie erst einmal jede Heizung einbauen (auch Öl- oder Gasheiztechnik). Sie müssen diese dann allerdings sukzessive auf erneuerbare Energien umstellen (ab 2029: 15 % EE; ab 2035: 30 % EE; ab 2040: 60 % EE; ab 2045: 100 % EE).
Was der Gesetzgeber außerdem fordert und welche Alternativen es gibt, erklären wir im Beitrag "Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen?".