Mein Mann und ich möchten ein Haus kaufen und haben eins in Aussicht, das eine Öl-Zentralheizung besitzt. Die Heizanlage wurde 1956 eingebaut. Die Energie-Effizienzklasse lautet H (378,2 kWh/m²*a).
Können Sie uns sagen, was für Sanierungen auf uns zukommen? Außerdem würden wir eigentlich gerne die beiden alten Kaminöfen in dem Haus reaktivieren. Darf man dies trotz bestehender Öl-Zentralheizung?
Im Optimalfall würden wir nämlich auch gerne die gesamte Warmwasserversorgung über die Kaminöfen speisen.
Wir gehen davon aus, dass Sie die Zentralheizung spätestens zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang austauschen lassen müssen. Denn dann greift die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen. Eine Ausnahme würde nur dann bestehen, wenn es sich um eine Brennwert- oder eine Niedertemperaturheizung handelt. Das ist bei dem Baujahr aber unwahrscheinlich.
Müssen Sie die Heizung tauschen, gelten die Vorgaben des GEG, die eine Heizung mit hohem Anteil erneuerbarer Energien fordern. Aktuell dürfen Sie (sofern die kommunale Wärmeplanung noch nicht veröffentlicht wurde) dabei jede Heizung installieren. Neue Öl- oder Gasheizungen sind dann schrittweise auf erneuerbare Energien umzustellen (2029 15 Prozent; 2025 30 Prozent und 2040 60 Prozent EE-Anteil).
Ob sich die Kaminöfen wieder nutzen lassen, hängt von den Emissionswerten ab. Erreichen diese die aktuellen Vorgaben nicht, können Sie einen Abgasfilter/Abgasabscheider nachrüsten oder neue Kaminöfen mit Wassertasche nachrüsten.
Ohne die Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Antwort aus der Ferne leider nicht möglich. Eine verbindliche Einschätzung bekommen Sie aber von einem Energieberater oder Fachhandwerker aus Ihrer Region.