Unser Energieberater ist derzeit leider schwer erreichbar und wir haben eine dringende Frage. Für unsere Altbausanierung wurde uns von der KfW Förderung die Sanierung zum Effizienzhaus 70 EE genehmigt. Als Maßnahmen sind neue Heizung, neues Dach, neue Fenster, neue Haustür, Dämmung innen wie außen und PV vorgesehen, mit denen wir auf eine Ausgabesumme von 150.000 kommen müssen.
Die Heizung (Umstieg Öl auf Pellets) versorgt nicht nur unser Haus, das saniert wird, sondern auch das Haus nebenan. Wie erreichen die 150.000, ohne das Heizungsangebot einzubeziehen. Daher die Frage: Kann das Nachbarhaus die Heizung als Einzelmaßnahme fördern lassen, sodass wir die Maßnahme zwar wie im Plan umsetzen, aber das Angebot nicht auf uns läuft? Oder ist es nicht möglich, das auszulagern? Wenn doch, läuft das dann über KfW oder BAFA, wo könnte das Nachbarhaus Förderung beantragen?
Sie können die Heizungsförderung auslagern, müssten das dann aber vor oder nach der Effizienzhaus-Sanierung umsetzen lassen. Denn eine gleichzeitige Inanspruchnahme von BEG-EM- und BEG-WG-Mitteln ist nicht mehr möglich. In der Richtlinie heißt es dazu: "Eine Kombination mit der BEG WG oder BEG NWG ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich."
Zu beachten ist außerdem, dass Sie die EE-Klasse nicht erreichen, wenn Sie die Heizungsförderung auslagern. Das hätte eine geringere Summe förderbarer Kosten zur Folge.
Bleiben Sie bei der aktuellen Förderung, können Ihre Nachbarn Fördermittel für den Anschluss an ein Gebäudenetz beantragen. Die Leitungen zwischen den Häusern lassen sich über den Punkt Ausbau eines Gebäudenetzes fördern. Für die Antragstellung benötigen Sie jedoch einen Energieberater. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Förderung für Nahwärme, Fernwärme, Anschluss an ein Wärmenetz".