Nach dem Einbau der Heizung fiel die Rechnung deutlich höher aus als der bewilligte BAFA-Zuschuss. Kann ich den Rest in der persönlichen Steuererklärung geltend machen?
Nach Punkt 8.6 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist eine Kombination der BEG-EM-Förderung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a (Handwerkerbonus) und § 35c (Sanierungsbonus) des Einkommensteuergesetzes für ein und dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.
Möglich ist es jedoch, beide Angebote für unterschiedliche Maßnahmen parallel in Anspruch zu nehmen. Ebenso ist es möglich, die nicht geförderten Kosten als Werbungskosten anzugeben, wenn Sie eine Immobilie vermieten.