Für dieses Jahr habe ich bereits ca. 50.000 € förderfähige Kosten über eine BEG-Einzelmaßnahme fördern lassen. Ich möchte dieses Jahr gerne eine weitere Einzelmaßnahme umsetzen, welche ca. 20.000 € förderfähige Kosten ausmacht.
Ist es sinnvoll, bis nächstes Jahr zu warten, um die volle Summe für die weitere Maßnahme zu erhalten? Und was passiert, wenn ich jetzt doch noch die 20.000 bei der Bafa einreiche? Erhalte ich nur die 10000 € förderfähige Kosten erstattet und die restlichen 10000 € verfallen, da es sich um "eine" Maßnahme (eine Abrechnung) handelt?
Die Kosten in der BEG-EM-Förderung sind pro Wohneinheit auf 60.000 Euro pro Kalenderjahr gedeckelt. Reichen Sie höhere Kosten ein, verfällt ein Teil der Förderung. Ein Beispiel: Liegt die Förderrate bei 20 Prozent, erhalten Sie für die 20.000 Euro der anstehenden Maßnahme eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro. Da in diesem Jahr nur noch 10.000 Euro an förderfähigen Kosten verfügbar sind, verfallen 2.000 Euro Förderung.
Möglich ist es, die neue Maßnahmen im kommenden Kalenderjahr zu beantragen. In einigen Fällen können Sie die Förderung auch auf mehrere Anträge aufteilen, etwa bei der Dämmung der Fassade an verschiedenen Orientierungen oder beim Austausch der Fenster.
Eine Alternative bietet der Steuerbonus für die Sanierung, den Sie ebenfalls für die ausstehende Maßnahme nutzen können. Mit diesem besteht die Möglichkeit, 20 Prozent Ihrer Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen. Die technischen Vorgaben sind die gleichen. Sie benötigen keinen Energieberater (das Hinzuziehen ist jedoch ratsam) und können die Mittel nachträglich beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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