Ich bin selbst Energieberater. Darf ich bei einer Immobilie, bei der ich und zwei meiner Geschwister als Eigentümer eingetragen sind, einen iSFP erstellen?
Einen iSFP können Sie immer dann ausstellen, wenn Sie bzw. die Nutzer des Berichts berechtigt sind, auch die BAFA-Förderung für die Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Nicht antragsberechtigt sind nach Punkt 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für (Energieberatung für Wohngebäude (EBW)) "für dieses Förderprogramm zugelassene Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts sind". Da Sie nicht allein Eigentümer sind, können Sie einen iSFP ausstellen, um die anderen Eigentümer über den Zustand des Gebäudes und die möglichen Sanierungsarbeiten aufzuklären.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1880 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.