Ich kaufe ein Wohnhaus und möchte einen Sanierungsfahrplan machen lassen. Da ich momentan noch nicht Eigentümer des Hauses bin (Notartermin in ca. 4 Wochen), kann ich jetzt schon einen Energieberater beauftragen, der den Sanierungsfahrplan erstellt?
Aus der entsprechenden Richtlinie geht hervor, dass neben Eigentümern von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude in Anspruch nehmen können, aus der der Sanierungsfahrplan hervorgeht. Der iSFP ist dabei nicht an Personen, sondern an Gebäude gebunden. Sie können diesen daher unserer Auffassung nach ausstellen lassen, ohne Förderansprüche zu verlieren. Unter Umständen benötigen Sie aber eine schriftliche Erlaubnis des Alteigentümers.
Sind Sie sich unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1880 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Bitte denken Sie daran, dass für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ zugelassene Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts sind, die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht in Anspruch nehmen dürfe und daher auch keinen iSFP-Bonus erhalten können. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme: "Liegt für ein erworbenes Gebäude bereits ein für eine vorherige Eigentümerin bzw. einen vorherigen Eigentümer erstellter iSFP vor, dessen Umsetzung nun mit einer Sanierungsmaßnahme über BEG weiter verfolgt werden soll, können Energieberatende für diese Maßnahme auch einen iSFP-Bonus beantragen, sofern der Umsetzungszeitraum von maximal 15 Jahren noch nicht abgelaufen ist."