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Expertenrat

Gibt es den Ergänzungskredit zur BEG-Zuschussförderung ab 2024?

Frage von Tajo R. am 04.12.2023 

Warum weiß die KfW nichts von dem Ergänzungskredit für Einkommen bis 90.000 € ab 01.01.2024?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall können wir Ihnen aktuell noch keine verbindliche Antwort geben. Grund dafür ist, dass die BEG-EM-Richtlinie für 2024 bislang nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Vor allem das zuletzt gefällte BGH-Urteil zum Bundeshaushalt sorgt in diesem Zusammenhang für große Unsicherheiten. Sobald verbindliche Informationen verfügbar sind, erfahren Sie auf unserer Seite "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" davon.

Im letzten Entwurf zur BEG-EM-Novelle ist der Ergänzungskredit enthalten. Er soll eine Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit haben und allen Sanierern zur Verfügung stehen. Liegt das jährliche Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro, sollen Vergünstigungen für bessere Konditionen sorgen. Die Beantragung soll, genau wie der Zuschuss, in Zukunft über die KfW erfolgen. Verbindliche Informationen gibt es aber auch dazu bisher nicht.


Update 27.02.2024: Der Ergänzungskredit kann ab sofort beantragt werden. Hier finden Sie die Details rund um den Ergänzungskredit für die Sanierung oder den Heizungstausch.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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