Ich habe in 2021 an meinem Haus neue Fenster mit einem energetischen Förderprogramm veranlasst. Auf die Gesamtsumme habe ich in 2023 20 % Förderung erhalten. Kann ich die Kosten für die Fenster in den vermieteten Wohnungen abzgl. der anteiligen Förderung trotzdem noch geltend machen? Haustür und Nebeneingangstür waren nicht förderfähig. Diese kann ich doch voll in der Steuer berücksichtigen, oder?
Ja, das ist möglich. Sie können die nicht geförderten Kosten bei Vermietung als Ausgaben in der Steuer berücksichtigen. Das gilt gleichermaßen für die Kosten der Haus- und Nebeneingangstüren sowie die Kosten der Fenster, die über die Förderung hinausgehen.
Ausgeschlossen ist jedoch eine Doppelförderung. Diese besteht, wenn Sie für die übrigen Kosten der Fenster den Steuerbonus für die Sanierung oder den Steuerbonus für Handwerker in Anspruch nehmen. Da es sich um eine vermietete Immobilie handelt, kommen diese Möglichkeiten in Ihrem Fall aber ohnehin nicht infrage.
Wir empfehlen, den Sachverhalt mit einem Steuerberater zu besprechen.