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Expertenrat

Ich habe das Haus meiner Eltern übertragen bekommen. Muss ich die Heizung tauschen und dämmen?

Frage von T. W. am 30.07.2023 

Ich wohne seit Nov. 2001 in dem Haus, welches meinen Eltern gehört. Jetzt habe ich es überschrieben bekommen. Testamentarisch war ich schon immer als Erbe eingetragen.

Unsere Heizung ist 30 Jahre alt (Öl), läuft aber perfekt. Ist es richtig, dass ich zurzeit noch keiner Austauschpflicht unterliege? Da ich damals ja schon als zukünftiger Erbe (Haus ist dieses Jahr an mich überschrieben worden) im Haus gelebt habe, müsste ich Fenster und co. noch nicht austauschen, richtig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Austauschpflicht der Heizung sowie andere Nachrüstpflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) treten nach dem Eigentumsübergang in Kraft. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie bereits am 01. Februar 2002 als (eingetragener) Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gelebt haben.

Dämmen oder Fenster austauschen müssen Sie allerdings nicht. Hier kommen Pflichten des GEG erst dann zum Tragen, wenn Sie Maßnahmen durchführen. Eine Ausnahme betrifft die Dämmung frei zugänglicher oberer Geschossdecken. Grenzen diese an unbeheizte Dachräume, müssen Sie hier eine Dämmung einbringen, wenn Sie die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz (hierfür genügen bereits wenige Zentimeter Dämmung in der Decke oder im Dach) noch nicht erfüllen.

Die Heizung müssen Sie nur dann tauschen, wenn es sich noch nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt. Ein Fachhandwerker aus Ihrer Region kann das schnell erkennen, wenn Sie selbst unsicher sind.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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