Ich habe im April 2023 einer Heizungsfirma den Auftrag für den Einbau einer neuen Ölheizung erteilt. Nun teilte mir der Mitarbeiter mit, dass der Ölbrennwertkessel von Buderus, den er im Mai bestellte, erst im kommenden Jahr geliefert werden könnte. Soweit ich informiert bin, darf aber eine neue Ölheizung ab 01. Januar 2024 nicht mehr eingebaut werden. Ist das so richtig?
Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Muss ich dann den Auftrag stornieren oder gilt das Datum der Bestellung?
Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen hier leider noch nicht geben, da das entsprechende Gesetz noch nicht erlassen wurde. Nach aktuellem Kenntnisstand könnte es vorübergehend weiter möglich sein, eine neue Ölheizung einbauen zu lassen. Unter Umständen müssen Sie dann jedoch eine verpflichtende Energieberatung in Anspruch nehmen. In dieser informiert ein unabhängiger Experte über die zukünftigen Kosten der Ölheizung sowie die Alternativen, die in Ihrem Fall infrage kommen.
Im Beitrag "Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen?" halten wir Sie zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Entscheidend ist in der Regel das Datum der Inbetriebnahme. Sollte an diesem eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bestehen, können Sie die Ölheizung mit einer Wärmepumpe kombinieren. Letztere macht Umweltwärme zum Heizen nutzbar und sorgt kosten- sowie energieeffizient für wohlige warme Räume in der Übergangszeit sowie an milden Wintertagen.
In vielen Gebäuden lohnt es sich auch, die Wärmepumpe allein zu installieren. Eine Alternative ist auch die Holzpelletheizung. Für beide bekommen Sie attraktive Fördermittel bei einem Heizungstausch.