Wir haben in unserem Haus (BJ. 1960) einen Ölbrenner aus dem Jahr 1990, den wir durch einen Ölbrennwertkessel ersetzen wollen. Eine weitere Beheizung findet statt durch einen Kamin, in den eine effektive Heizkassette eingesetzt werden soll. Bestehen hinsichtlich dieses Vorhabens Bedenken oder Auflagen?
Ob ein Austausch technisch möglich ist, kann nur ein Fachhandwerker aus Ihrer Region beurteilen. Während Brennwertkessel grundsätzlich in nahezu jedem Gebäude infrage kommen, muss der Schornstein feuchteunempfindlich sein. Ist er das nicht, lassen sich bestehende Anlagen im Zuge des Heizungstauschs meist unkompliziert sanieren. Infrage kommt zum Beispiel ein neues Abgasrohr im bestehenden Schornstein.
Zu beachten sind darüber hinaus Anforderungen an den Gewässerschutz. Diese bestehen in Hochwasser- und Risikogebieten, um im Falle einer Flut das Auslaufen von Heizöl zu verhindern.
Weitere Anforderungen gibt es aktuell nur in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Tauschen Sie die Heizung hier aus, müssen Sie zukünftig 10 Prozent erneuerbare Energien einsetzen oder entsprechende Ersatzmaßnahmen nutzen. Deutschlandweit könnte eine Pflicht, 65 Prozent erneuerbarer Energien einzusetzen, ab 2024 kommen. Im Beitrag "Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck" informieren wir über den aktuellen Stand.