Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man bei der Renovierung/Sanierung eines Mehrfamilienhauses auch eine Wärmedämmung anbringen muss?
Ja, es gibt eine gesetzliche Dämmpflicht. Diese ist in § 9 der Energieeinsparverordnung (aktuell EnEV 2014) geregelt und greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. So gilt ganz allgemein, dass Sie Bauteile dämmen müssen, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig einbauen lassen. In Anlage 3 Tabelle 1 sind die jeweils einzuhaltenden U-Werte dokumentiert. Diese richten sich nach dem Bauteil und bestimmen die Stärke der Dämmung.
Darüber hinaus gilt die Dämmpflicht an der Fassade auch dann, wenn Sie:
Bei einem Dach greift die Dämmpflicht, wenn Sie:
Eine Ausnahme besteht immer dann, wenn die Sanierung weniger als 10 Prozent des jeweiligen Bauteils betrifft. Auch dann, wenn die entsprechenden Bauteile bereits den Wärmeschutzanforderungen vom 01.01.1994 entsprechen, greift die Sanierungspflicht nicht.
Neben den Vorgaben für Sanierungsarbeiten gibt es auch grundsätzliche Nachrüstpflichten. So müssen Sie frei zugängliche Decke zum unbeheizten Dachgeschoss dämmen lassen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn das Dach bereits gedämmt ist oder die Dachgeschossdecke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllt.
Sind Sie unsicher, ob eine Dämmung in Ihrem Fall Pflicht ist, empfehlen wir die Beratung durch einen Energieberater vor Ort. Der Experte kann Ihr Gebäude begutachten und schnell feststellen, ob Sie bei den geplanten Maßnahmen auch an die Dämmung denken müssen.