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Expertenrat

Erfülle ich die GEG-Anforderungen mit einer Photovoltaikanlage?

Frage von Susanne M. am 29.10.2023 

Wir haben eine Indach-Photovoltaikanlage mit ca. 60 qm Fläche, eine Fassadendämmung mit 12 cm Stärke und Fenster mit Wärmeschutzverglasung. Unser Gasverbrauch liegt derzeit bei 8.468 kWh jährlich für Heizung und Warmwasserversorgung. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass damit die 65 Prozent erneuerbare Energien erzielt werden, die für den Einbau einer Gasheizung erforderlich sind?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ohne Kenntnisse vom Gebäude können wir Ihnen diese Frage leider nicht fundiert beantworten. Entscheidend sind unter anderem der Ertrag der PV-Anlage, der Aufbau der Heizung und der Wärmebedarf des Gebäudes. Eine fundierte Antwort bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region auf Basis einer Berechnung nach DIN V 18599. Bitte beachten Sie dabei auch, dass die Photovoltaik im Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 18.09.2023 nicht als Erfüllungsoption aufgeführt ist.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie in vielen Fällen auch weiterhin eine Gasheizung einbauen können. So zum Beispiel vor dem Abschluss der regionalen Wärmeplanung, wenn Sie den EE-Anteil anschließend schrittweise anheben. Auch dann, wenn die Wärmeplanung ein Wasserstoff- oder ein Fernwärmenetz vorsieht, dürfen Sie weiterhin Gasheizungen einbauen, wenn Sie die Heizung später mit Wasserstoff betreiben oder durch den Anschluss an das Wärmenetz ersetzen.

Alternativ zur Gasheizung ist Ihr Gebäude unter Umständen auch für eine Wärmepumpe geeignet. Dafür sprechen der geringe Gasverbrauch, die gute Dämmung und die dreifach verglasten Fenster. Der Vorteil hier ist, dass Sie den Strom der Photovoltaikanlage dabei im besten Falle im Verhältnis 1 zu 3 in Wärme umwandeln können. Anders als bei einem Heizstab, der jede elektrische Kilowattstunde in etwa eine Kilowattstunde Wärme umwandelt, bekommen Sie damit also 2 bis 3 Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Strom. Decken Sie einen großen Teil des Strombedarfs selbst, sparen Sie Heizkosten ein.

Alternativ kommt unter Umständen auch eine Stromdirektheizung infrage. Ein Beispiel dafür ist die Infrarotheizung, die im Vergleich zu anderen Lösungen langlebiger, wartungsfreier und günstiger in der Anschaffung ist. Wir empfehlen, die verschiedenen Lösungen mit einem Energieberater zu besprechen. Dieser zeigt Kosten sowie Einsparungen auf und schafft somit eine fundierte Entscheidungsgrundlage. In vielen Fällen bekommen Sie dabei sogar bis zu 75 Prozent Förderung für die neue Heizung, wenn Sie die Heizungsförderung ab 2024 beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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