Wir würden gerne eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher bauen lassen. Hatten auch schon Angebot einer Fachfirma. Uns wurde von der Wüstenrot Bausparkasse auch gesagt, dass Riesterverträge gehen. Nun sagte die Rentenversicherung, wo das beantragt wird, "Nein". Wie ist denn jetzt der Stand oder ab wann ist dies möglich? Denn Verträge löschen und Riester-Zulagen nicht bekommen, ist auch keine Lösung.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 führte der Staat auch Änderungen bei der Wohn-Riester-Förderung ein. Konnten Sie diese bisher "nur" für die Anschaffung oder den altersgerechten Umbau bestehender Gebäude nutzen, erstreckt sich das Einsatzfeld ab 2024 auch auf energetische Sanierungen. Dazu zählen Arbeiten wie die Dämmung, der Austausch von Fenstern und Türen oder der Austausch der Heizung. Wichtig ist, dass die Maßnahmen die gleichen Anforderungen erfüllen, die beispielsweise auch für den Steuerbonus für die Sanierung erforderlich sind. Eine Förderung von Photovoltaikanlagen ist unseres Wissens jedoch nicht möglich. Im Beitrag "Wohn-Riester ab 2024 auch für energetische Sanierung nutzbar" haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengestellt.