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Expertenrat

Unser Gebäude soll saniert werden. Welche Maßnahmen sind Pflicht und welchen Stellenwert hat die Wirtschaftlichkeit?

Frage von Horst H. am 17.09.2023 

Das Gebäude, in dem ich wohne, ist Baujahr 1983. Die WEG umfasst 170 Einheiten (davon 40 Gewerbe- und Büroeinheiten) mit ca. 150 Eigentümern. Unser Energieberater empfiehlt, sämtliche Haustüren und Fenster zu wechseln sowie das Dach und die Dachfenster und die Decke gegen Außenluft energetisch zu sanieren und ferner eine PV-Anlage einzubauen.

Das Ganze soll 9,3 Mio EUR kosten. Dadurch sollen sich die Energiekosten p. a. von 117.000 EUR auf 86.200 EUR reduzieren. Ich halte das nicht für wirtschaftlich. Daher bitte ich um Mitteilung, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

Nach meiner Kenntnis gibt es keine generelle Dämmpflicht. Es steht keine Fassadensanierung an. Eine PV-Anlage ist nur vorgeschrieben, wenn das Dach in größerem Umfang erneuert werden muss. Laut Dachdecker ist unser Dach ok. Es bliebe somit die evtl. Sanierung der obersten Geschossdecke, um Energieverluste zum Dachboden zu vermeiden.

Insgesamt liegt der Energieverbrauch (Heizung) unseres Hauses unter dem berechneten Verbrauch eines Vergleichsgebäudes. Wir haben bereits Fernheizung. Daher stellt sich mir die Frage, (a) was ist bereits gesetzlich vorgeschrieben und (b) spielt die Wirtschaftlichkeit einer Energiesparmaßnahme keine Rolle.

Ein Großteil unserer Eigentümer hat nicht die Mittel, um eine solche Sanierung finanziell zu stemmen. Viele - insbesondere Ältere - würden dadurch ihre Wohnung aufgeben müssen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Gesetzlich vorgegeben ist die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern hier noch keine Dämmung vorhanden ist. Die Maßnahme ist wirkungsvoll und vergleichsweise günstig umsetzbar. Darüber hinaus sind nach GEG warmgehende Rohrleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Auch das ist mit überschaubaren Kosten verbunden. Eine dritte Sanierungspflicht betrifft die Heizung, die nach 30 Jahren auszutauschen ist, wenn es sich noch nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt.

Darüber hinaus gibt es Pflichten nur dann, wenn Sie Arbeiten an den entsprechenden Bauteilen durchführen. Dazu gehört beispielsweise der Neuaufbau des Daches (Dämmung), der Austausch von Fenstern oder die Erneuerung der Fassade.

Neben der Energieeffizienz kommt es natürlich auch auf eine Wirtschaftlichkeit an. Viel wichtiger ist noch, dass Maßnahmen finanziell umsetzbar und sozialverträglich sind. Muss ein Großteil der Eigentümer die Wohnung verkaufen, ist letztlich niemandem geholfen.

Unser Tipp: Sprechen Sie Ihren Energieberater darauf an und lassen sich leistbare Maßnehmen vorschlagen. Später können Sie die aktuell geplanten Sanierungsarbeiten dann unter Umständen nachziehen.

Denken Sie außerdem daran, dass der Staat attraktive Fördermittel für die Sanierung vergibt. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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