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Expertenrat

Welchen U-Wert muss ich bei der Dachdämmung erreichen, um den Steuerbonus für die Sanierung nutzen zu können?

Frage von Carl-Josef D. am 16.03.2021 

Ich beabsichtige, eine Dacherneuerung und -isolierung OHNE KfW-Förderung umzusetzen (ca. 70 000€) ABER ich möchte den Steuerbonus sichern. In Ihrer Publikation hieß es hierzu: "Wer die Dacherneuerung und -dämmung aus eigenen Mitteln finanziert, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Die techn. Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung durch die KfW und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist NICHT Pflicht. Ein Angebot bietet nun einen U-Wert von 0,140 W/(m2K) an, das andere Angebot einen U-Wert von 0,160 W/(m2K) und beide sagen, dies entspreche dem KfW-Standard. WAS ist richtig UND was muss zur Nutzung des Steuerbonus erreicht sein?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Konkrete Antworten liefert hier die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (kurz: Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV). Anlage 2 definiert die Anforderungen an die Dachdämmung und einen U-Wert von 0,14 W/m²K bei Schräg- und Flachdächern. Während bei Gauben ein Wert von 0,20 W/m²K zulässig ist, müssen Sie bei einem Baudenkmal "nur" so stark wie möglich mit einem Dämmstoff der WLG 040 oder besser dämmen.

Darüber hinaus sind für den Steuerbonus für die Sanierung folgende Anforderungen geregelt: 

  • es ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten
  • für Gebäude ist der hydraulische Abgleich durchzuführen (nur bei Dämmung von mehr als 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche)

Weitere Informationen zur Förderung der Dachdämmung geben wir im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung - Zuschuss oder Förderkredit"

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