Trifft es zu, dass sowohl im Kj. 2022 als auch im Kj. 2023 der Einbau einer Gastherme mit Brennwerttechnik (aber ohne Renewable Ready-Funktion und ohne Hybridisierungsabsicht) nicht nach § 35 c EStG begünstigt war?
Zuletzt konnten Sie die steuerliche Förderung aus § 35c EStG 2022 für eine Gasheizung nutzen. Voraussetzung dafür war jedoch der Einbau einer Brennwert-Hybridheizung oder einer Renewable-Ready-Gasheizung, wie aus der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV (Punkt 6.4 und 6.5) von 2020 hervorgeht. Zum 01. Januar 2023 hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung gestrichen. Eine steuerliche Förderung reiner Gasheizungen war weder 2022 noch 2023 möglich.
Möglich ist es jedoch, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen für den Einbau der Gasheizung zu nutzen (§ 35a). In diesem Fall können Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen.