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Expertenrat

Gibt es Fördermittel für die Umstellung von Strom- auf Gasheizung?

Frage von Dieter B. am 04.07.2021 

Ich möchte von Nachtspeicherelektroheizung auf eine Gasheizung (Zentralheizung) umstellen. Zudem ist ein Pelletofen im Wohnzimmer mit Luftschächten für Esszimmer/Küche (ohne Wassertaschen, aber mit Gebläsekanal) vorhanden. Das Einfamilienhaus mit Dachgeschosswohnung (92 qm) befindet sich in BW. Greift hier ein Zuschussprogramm und wird die 15 % EE-Forderung für BW erreicht? Eventuell wird noch eine Solarheizung für Warmwasser und Heizungsunterstützung installiert. Gibt es einen Zuschuss? Muss ich einen Energieberater einschalten oder geht es auch ohne? Ist ein Zuschussantrag über die BAFA zusätzlich zum Z15 Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg möglich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die Gasheizung erhalten Sie nur dann, wenn Sie diese mit regenerativen Energien kombinieren. Im Falle der Solarthermie muss diese dabei mindestens 25 Prozent der Heizlast decken. Rechnen können Sie hier mit einer pauschalen Kollektorleistung von 635 Watt pro m² Bruttokollektorfläche. Der Kaminofen ohne Wassertasche lässt sich dabei leider nicht anrechnen. Erfüllen Sie die Vorgaben, stehen Zuschüsse oder Darlehen mit Teilschuldenerlass in Höhe von 30 Prozent zur Auswahl. Schlägt ein individueller Sanierungsfahrplan die Maßnahme vor, bekommen Sie einen Förderbonus in Höhe von 5 Prozent. In diesem Fall benötigen Sie dann auch einen Energieberater zur Beantragung. Ohne den Bonus ist die Erklärung des Fachhandwerkers ausreichend.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Gasheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Geht es um die Anforderungen aus dem EWärmeG in Baden-Württemberg, können Sie den vorhandenen Pelletofen unter bestimmten Umständen anrechnen. Voraussetzung ist, dass er einen Wirkungsgrad von mindestens 90 Prozent hat und mindestens 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizt (Alternativ: Wassertasche). Eine anteilige Anrechnung ist nicht möglich.

Lässt sich der Pelletofen in Ihrem Fall nicht anrechnen, erfüllen Sie die Anforderungen auch mit einer Solarthermieanlage (0,07 m² pro m² Wohnfläche). Außerdem können Sie Biogas bestellen (10%ige Erfüllung) und einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen (5%ige Erfüllung).

Sind Sie noch unsicher, empfehlen wir die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Gebäude genau unter die Lupe und zeigt, welche Lösung die höchsten Einsparungen bringt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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