Verschiedenste Modelle ermöglichen es, dass für so gut wie alle Wohnsituationen und Bedürfnisse der richtige Pelletofen zur Verfügung steht: Einzelofen oder wasserführender Pelletofen, Heizeinsatz für den Kachelofen, Kaminofen oder Heizkamin. Wichtig ist, dass der Pelletofen richtig ausgelegt ist und zum Bedarf der Nutzer passt - dann kann er effizient und komfortabel für angenehme Wärme sorgen. Die Befeuerung erfolgt automatisch und die Wärme lässt sich bei vielen Ofenmodellen gezielt steuern. So werden die Pellets bei jeder Leistung optimal verbrannt und sorgen für gleichbleibende Wärme. Der eingebaute Brennstoffbehälter fasst bis zu 50 Kilogramm Pellets, die aus handlichen Säcken befüllt werden. Die automatische Zündung erfolgt mit einem kleinen elektrischen Heizelement in wenigen Minuten bei minimalem Stromverbrauch.
--> Wichtig zu wissen: Wer einen Pelletofen neu installiert, muss die neuen Regelungen der BImSchV für den Schornstein erfüllen. Wird ein bestehender Ofen ausgetauscht und erneuert, gilt das allerdings nicht.
Pelletofen hat Platzvorteil
Kommt aus Platzgründen keine Pelletheizung in Frage, kann ein Pelletofen als Alternative zum Einsatz kommen. Der Vorteil ist, dass kein großer Lager- oder Heizungsraum erforderlich ist. In der Regel erwärmt ein Pelletofen einzelne Räume wie Küche oder Wohnraum und sorgt dort für gemütliche Feuerstellen-Atmosphäre. Das spart auch Heizkosten, denn in der Übergangszeit bleibt die normale Heizung aus.
Ist das Haus schon umfassend saniert und weist nur noch einen geringen Energiebedarf auf, kommt ein Pelletofen auch als Hauptwärmequelle in Frage. Da das Pelletlager in den Pelletofen integriert ist, ist der Ofen allerdings etwas größer als ein herkömmlicher Kaminofen.
Wasserführender Pelletofen unterstützt die Heizung und spart Heizkosten
Besonders empfehlenswert, um Heizkosten zu sparen, ist ein wasserführender Pelletofen. Dieser kann in das Heizsystem eingebunden werden, so dass eine Hybridheizung entsteht. Der wasserführende Pelletofen speist über einen Wärmetauscher einen Teil der Verbrennungswärme in den Pufferspeicher ein, so dass die Wärme im ganzen Heizungssystem zur Verfügung steht.
In einem sanierten Haus mit geringem Wärmebedarf kann ein wasserführender Pelletofen in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage auch die komplette Wärmeversorgung eines Hauses übernehmen. Im Sommer, wenn der Pelletofen ausgeschaltet ist, wird das Warmwasser ausschließlich solar erwärmt. Reicht die Leistung der Solaranlage nicht aus, heizt automatisch der Ofen nach.
Was kostet ein Pelletofen für mein Haus? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Pelletofen leicht im Altbau nachrüsten
Bevor Eigentümer:innen einen Pelletofen kaufen, sollten sie sich über die Anforderungen und den Bedarf Gedanken machen:
Ist der richtige Pelletofen gefunden, lässt sich die Installation innerhalb eines Tages bewältigen. Nach der Inbetriebnahme sollte der Pelletofen einmal jährlich eine Grundreinigung erhalten.
Kosten für einen Pelletofen
Die Kosten für einen leistungsfähigen Pelletofen variieren je nach Bauart und Ofenmodell. Im Schnitt beginnen die Preise bei rund 2.500 Euro, für einen wasserführenden Pelletofen beginnen die Kosten bei circa 4.000 Euro.
Förderung für einen wasserführenden Pelletofen
Wasserführende Pelletöfen werden im Rahmen der KfW-Heizungsförderung gefördert: Möglich sind Zuschüsse und ein Ergänzungskredit zur Finanzierung. Voraussetzung ist, dass der Pelletofen automatisch beschickt wird, eine Leistungs- und Feuerungsregelung sowie eine automatische Zündung besitzt. Alle Infos und Details zur Förderung eines wasserführenden Pelletofens gibt es hier.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort