Aufhebungsbescheid, Zuwendungsbescheid von der BAFA wurde abgelehnt. Grund: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen wurde vor dem Eingang des Antrages beim BAFA abgeschlossen.
Wir haben extra mit dem Anfang der Anlage gewartet und haben Vaillant eine Vollmacht zur Abwicklung für die BAFA gegeben und darauf hat unsere Heizungsfirma ihren Stempel versehen.
Und wir haben der Heizungsfirma Geld überwiesen für die Bestellung der Anlage - da lt. Aussage der Firma es bis zu einem Jahr dauern könnte. Und die Firma brauchte das Geld, um die Anlage zu bestellen.
Die Anlage kostet 54.000 Euro - da geht es um richtig viel Geld bei der Förderung. Was kann ich machen?
Eine Förderung für die Wärmepumpe kann grundsätzlich nur dann genehmigt werden, wenn Sie diese vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Direkt nach dem Erhalt der Eingangsbestätigung können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.
Aus Ihrer Frage geht hervor, dass die Bestellung der Wärmepumpe vor dem Antragseingang erfolgte, was zur Ablehnung geführt hat. Haben Sie die Antragstellung in Auftrag gegeben, empfehlen wir Ihnen den Kontakt mit dem bevollmächtigten Unternehmen. Unter Umständen handelt es sich auch um einen Beratungsfehler. Das kann jedoch nur ein Experte für Bau- und Vertragsrecht individuell beurteilen.
Kommt eine BEG-Förderung für die Wärmepumpe tatsächlich nicht infrage, bleibt mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine Alternative. Nutzen Sie diese, können Sie mindestens 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Möglich ist das verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren.