Bezieht sich die Förderung bei einem Heizungstausch (Öl - Wärmepumpe) auf die gesamten Kosten der Umrüstung (40 % max. in 23) oder nur auf die Kosten der Wärmepumpe z.B. und nicht auf die Kosten für Entsorgung der alten Ölheizung und etwaige neue Pumpen etc. Veranschlagt sind bei mir Kosten von ungefähr Euro 50.000. Könnte ich momentan bei Beantragung noch in 2023 mit Euro 20.000 Förderung rechnen?
Die förderbaren Kosten beziehen sich auf die gesamt anfallenden Ausgaben für die neue Heizung sowie alle anrechenbaren Umfeldmaßnahmen (Demontage, neue Heizflächen, hydraulischer Abgleich etc.).
Beantragen Sie die Förderung der neuen Wärmepumpe noch 2023 bekommen Sie bei einem Fördersatz von 40 Prozent (Basis-Förderung + Wärmepumpen-Bonus + Heizungs-Tausch-Bonus) einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro.
Erhalten Sie 2024 30 Prozent Basis-Förderung, 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus und 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus (insgesamt 55 Prozent), bekommen Sie einen Zuschuss von maximal 16.500 Euro. In diesem Fall wäre die Förderung 2023 zu empfehlen.
Einmal beantragt, haben Sie 24 Monate Zeit zur Umsetzung. In diesem Zeitraum können Sie die Förderung auch stornieren und zur neuen BEG-EM-Förderung wechseln, sollte sich diese zu Ihren Gunsten verbessern. Nach dem aktuellen Entwurf soll das vorübergehend ohne Sperrfrist möglich sein.
Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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