Ich besitze ein EFH + ELW; Altbau 62 qm BJ 1957 Fassade, Fenster, Dach 1995 erneuert, gedämmt und einen Anbau 98 qm BJ 1995 nach WSVO. Stromverbrauch 2.000 kWh, Gasverbrauch 15.000 kWh. Mein Heizkessel: BJ 2008 Viessmann Brennwerttherme.
Kann ich die alte Therme mit einer Wärmepumpe weiter nutzen oder macht eine ausschließliche Wärmepumpe Sinn? Was ist förderfähig?
Geht es um die Förderung der Wärmepumpe, spielt es keine Rolle, ob Sie die Gasheizung behalten oder tauschen. Denn diese ist aktuell zu jung, um 2023 den Heizungs-Tausch- oder ab 2024 den Geschwindigkeits-Bonus zu beantragen.
Ob eine Wärmepumpe allein effizient für wohlig warme Räume sorgt, lässt sich aus der Entfernung nicht beurteilen. Denn neben dem energetischen Standard (WSVO ´95) spielt dafür auch die Art der Wärmeübertragung eine Rolle. Heizen Sie mit einer Flächenheizung oder großen Heizkörpern, kann sich eine Wärmepumpe allein lohnen. Der Fall ist das in der Regel, wenn die Vorlauftemperatur der Anlage auch im Winter nicht über 50 bis 55 Grad Celsius steigt.
Haben Sie an kalten Tagen eine höhere Heizwassertemperatur, können Sie Gasheizung und Wärmepumpe kombinieren oder einige Heizflächen durch größere ersetzen. Letzteres ermöglicht es unter Umständen, die Wärmepumpe ohne Gasheizung zu betreiben, was einige Vorteile bietet. So sparen Sie an Wartungs- und Schornsteinfeger-Kosten. Sie müssen den Gasanschluss nicht bezahlen und sparen Platz im Haus.
Die Kosten für Demontage und Optimierungsmaßnahmen wie den Tausch der Heizflächen können Sie bei der Förderung anrechnen. Ob das ausreicht, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu gewährleisten, beurteilt ein Energieberater aus Ihrer Region nach einer Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung einer Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Hinweise und aktuelle Meldungen zur Förderung ab 2024 geben wir Ihnen im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".
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