Ich heize bereits mit einer Wärmepumpe basierend auf Erdwärme (Erdkollektoren). Die Wärmepumpe wurde 2011 in Betrieb genommen. Die Wärmepumpe ist ständig defekt und ich möchte eine neue nach gleichem Prinzip montieren lassen. Mit welchem Prozentsatz Förderung kann ich rechnen? Muss eine Bestandswärmepumpe ein gewisses Alter haben, um die Neuanschaffung gefördert zu bekommen?
Haben Sie für die alte Wärmepumpe eine Förderung erhalten, muss diese in aller Regel 10 Jahre lang betrieben werden. Da diese Zeit bereits abgelaufen ist, können Sie problemlos erneut Fördermittel für eine Wärmepumpe beantragen. Aktuell erhalten Sie dabei einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent. Setzen Sie wieder auf Erdwärme oder betreiben die Anlage mit natürlichem Kältemittel, gibt es einen Bonus in Höhe von 5 Prozent. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 60.000 Euro - auch für Nebenarbeiten an der Heizungsanlage (neue Heizflächen, Einbau einer Flächenheizung, Optimierung etc.).
Ab 2024 gelten neue Förderbedingungen. In der aktuellen Beschlussempfehlung ist zu lesen: "Es wird auch künftig im Rahmen des BEG eine Förderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben." Ob die Förderung bei Austausch einer bestehenden Wärmepumpe dann nicht mehr möglich ist, lässt sich aktuell noch nicht mit Gewissheit sagen, da die entsprechenden Richtlinien noch nicht geändert bzw. veröffentlicht wurden. Bleibt die Möglichkeit bestehen, erhalten Sie dann aller Voraussicht nach eine Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent, die Sie mit dem beschriebenen Wärmepumpen-Bonus um 5 Prozent aufstocken können. Hinzu kommt ein Bonus in Höhe von 30 Prozent, den Haushalte mit einem Gesamteinkommen von bis zu 40.000 Euro in Anspruch nehmen können. Die förderbaren Kosten werden dann jedoch auf 30.000 Euro begrenzt.
Ob sich die Förderung 2023 oder 2024 lohnt, hängt von den Ausgaben ab. Übersteigen diese 30.000 Euro, lohnt es sich unter Umständen, noch in diesem Jahr die Förderung zu beantragen. Zu bedenken ist allerdings, dass die Förderung der Heizung ab 2024 noch nicht beschlossen wurde. Es sind also noch Änderungen am aktuellen Konzept möglich.
Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.
Ganz gleich, ob Sie die Mittel 2023 oder 2024 beantragen, müssen Sie die Onlineanträge auf der Webseite des BAFA vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen ausfüllen und einreichen.
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