Wir möchten unser Haus überschreiben (Baujahr 1913). Einige energetische Maßnahmen sind getroffen. Allerdings sollten wir VOR dem Notartermin zur Sicherheit einen Energieberater heranziehen. Ist eine Beratung nach dem Gebäudeenergiegesetz kostenfrei oder wird sie bezuschusst?
Die Pflichtberatung nach GEG ist in der Regel kostenfrei bzw. staatlich finanziert. Sie gibt einen groben Überblick über den energetischen Gebäudezustand und zeigt die größten Schwachstellen auf. Pflicht ist die Energieberatung bei einem Verkauf oder der umfassenden Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Zur Erfüllung der Pflicht empfiehlt sich die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Alternativ bieten auch Verbände wie der GIH Listen mit Ansprechpartnern zur Verfügung.
Entscheiden Sie sich für eine umfassende Energieberatung, können Sie dafür BAFA-Fördermittel in Anspruch nehmen. In der Regel übernimmt der Staat dabei bis zu 80 Prozent der Kosten. Infolge der Haushaltssperre steht die Energieberatungs-Förderung vorübergehend jedoch nicht zur Verfügung. Im Beitrag "Update Klimafonds-Urteil: Förderstopps bei KfW und BAFA" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.