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Expertenrat

Welche Nachweise muss ich bei einem Heizungstausch erbringen, um den eingesetzten Anteil regenerativer Energien zu belegen?

Frage von V. K. am 01.04.2023 

Wir bewohnen seit 1998 ein Reihenmittelhaus, gebaut als Niedrigenergiehaus mit Wärmeschutznachweis von 1995. Im März wurde die komplette Heizungsanlage erneuert (Gastherme). Einen neuen Gasvertrag mit 10 % Biogas habe ich abgeschlossen. Welche Energienachweise werden noch benötigt. Einen Energiepass gab es bis jetzt nicht.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Befindet sich das Haus in Baden-Württemberg, gelten hier die Anforderungen des regionalen Erneuerbare-Wärme-Gesetzes. Dieses fordert mindestens 15 Prozent regenerative Energien, wenn Sie die Heizung im Haus austauschen lassen. Mit Biogas erfüllen Sie bereits zwei Drittel. Das übrige Drittel des Anforderungswertes erreichen Sie mit einem Sanierungsfahrplan oder damit, dass Sie Bauteile besser dämmen als im Gebäudeenergiegesetz gefordert. Entscheiden Sie sich für einen Energieausweis, bekommen Sie bis zu 80 Prozent Förderung für die Energieberatung.

Ähnliche Anforderungen bestehen in Hamburg und Schleswig-Holstein. Ab 2024 soll ein (höherer) Erneuerbare-Energien-Anteil deutschlandweit einzuhalten sein.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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