Ich habe bereits beim BAFA die Förderzusage für eine Wärmepumpe. Der Antrag wurde im August 22 genehmigt. Sie wurde jedoch noch nicht eingebaut.
Kann ich nun bei der KFW einen neuen Antrag stellen um von der höheren Forderung zu profitieren? Der BAFA Antrag würde dann einfach auslaufen...
Haben Sie noch nicht mit der Maßnahme begonnen, können Sie die BAFA-Förderung stornieren und sofort die neue KfW-Förderung für die Wärmepumpe beantragen. Das funktioniert vor Maßnahmenbeginn oder nachträglich bis Ende November, wenn Sie spätestens am 31. August mit der Maßnahme beginnen. Wichtig: Sie müssen ab dem 29.12.2023 einen neuen Liefer- oder Leistungsvertrag vergeben (haben), um die Förderung für die Wärmepumpe beantragen zu können.
Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie bei der Antragstellung richtig vorgehen.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum BEG finden Sie außerdem in unseren FAQ zur BEG-Förderung.